Bedingungen der Dienstleistung

Datum des Inkrafttretens: März 2023

1. Allgemeines

Die enshift AG ("enshift") betreibt die Internet-Vermittlungsplattform app.enshift.com ("Plattform"). Über die Plattform können Privatpersonen und Unternehmen ("Kunden") energetische Sanierungen, Neu- und Umbauten von Gebäuden und Grundstücken ("Projekte") planen, Angebote für die Projekte von kooperierenden Unternehmen ("Entwickler") einholen und die entsprechenden Werkverträge mit den Kunden abschließen. Darüber hinaus können die Kunden über die Plattform Finanzierungslösungen für ihre Projekte beantragen.

Die Entwickler bieten die Projekte in ihrem eigenen Namen und unter ihrer eigenen Verantwortung an. enshift selbst erstellt keine Projekte, sondern vermittelt lediglich den Abschluss eines Vertrages zwischen dem Kunden und einem oder mehreren Entwicklern zur Erstellung eines Projektes. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen enshift und dem Entwickler. Die AGB müssen vor der Registrierung des Entwicklers auf der Plattform vom Entwickler akzeptiert werden. Unabhängig davon gelten die AGB mit der ersten Nutzung der Plattform durch den Entwickler als angenommen.

2. Umfang

Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen enshift und dem Entwickler hinsichtlich der Nutzung der Plattform.

3. Funktionsweise der Plattform

Die Plattform ermöglicht es dem Kunden, ein Projekt zu planen und durchzuführen. Dazu gibt er zunächst die Details des Projekts über die Plattform ein. Dazu muss er eine Reihe von Angaben zum Projekt machen, insbesondere die Adresse der Gebäude, den Energieverbrauch, die Gebäudeflächen, die Strompreise sowie Informationen über die Gebäudetechnik. Nach Eingabe dieser Informationen kann der Kunde eine digitale Simulation (die "Simulation") durchführen, in der die optimale Zusammensetzung des Energieverbrauchs und der Energieerzeugungstechnologien berechnet wird. Manchmal werden Energieerzeugungstechnologien wie Photovoltaik und Windkraftanlagen oder Energieverbrauchstechnologien wie Wärmepumpen simuliert. Die Simulation gibt auch die damit verbundenen Installationskosten und die durchschnittlich erwartete Rendite pro Gebäude an, so dass der Kunde eine wirtschaftliche Analyse des Projekts vornehmen kann.

Nach Durchführung der Simulation kann der Auftraggeber entscheiden, ob er eine Ausschreibung für das Projekt durchführen möchte. In diesem Fall wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Kunden und enshift geschlossen. Auf der Grundlage der Projektbeschreibung können die Entwickler dem Kunden Angebote für die Durchführung eines Teils oder des gesamten Projekts unterbreiten. Die Profile der kooperierenden Entwickler können auf der Plattform eingesehen werden. Auf der Grundlage dieser Informationen erstellt der Entwickler ein Angebot für die Durchführung eines Teils oder des gesamten Projekts (das "Angebot") und sendet das Angebot über die Plattform an den Kunden. Nimmt der Kunde das Angebot an, kommt ein Werkvertrag ("Werkvertrag") mit dem Entwickler zustande. Enshift wird nicht Vertragspartei des Werkvertrags. 

4. Pflichten des Entwicklers

Der Entwickler verpflichtet sich, die Plattform in gutem Glauben zu nutzen. Der Entwickler darf Projekte, für die der Werkvertrag über die Plattform abgeschlossen wurde, nicht unter Umgehung der Plattform ausführen. Bei der Bearbeitung von Angeboten und der Ausführung von Projekten muss der Entwickler alle Baunormen strikt einhalten. 

5. Vergütung

Für jeden abgeschlossenen Werkvertrag ist eine Gebühr ("Vermittlungsgebühr") in Höhe von 2,5% (exkl. MwSt.) der im Werkvertrag vereinbarten Vergütung an enshiftf bzw. den Entwickler zu zahlen. Das Vermittlungshonorar wird dem Auftraggeber vom Bauträger gemäß den im Werkvertrag vereinbarten Meilensteinen und Zahlungsbedingungen in Rechnung gestellt. Jede Rechnung von enshift ist vom Bauherrn innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

Da der Werkvertrag direkt zwischen dem Entwickler und dem Kunden abgeschlossen wird, verbleibt das Inkassorisiko hinsichtlich der Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus dem Werkvertrag vollständig beim Entwickler. Enshift übernimmt keine Verpflichtung, den Entwickler im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Kunden zu entschädigen.

6. Archivierung und Speicherung

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Entwicklers, die Informationen über die Projekte, Angebote sowie die abgeschlossenen Werkverträge zu archivieren. Zu diesem Zweck kann der Entwickler diese Daten für einen bestimmten Zeitraum von der Plattform exportieren, um sie auf seinem eigenen System zu speichern.

7. Datenschutz

Hinsichtlich des Datenschutzes gilt die Datenschutzrichtlinie von enshift.

8. Haftung und Entschädigung

Enshift schliesst seine Haftung (einschließlich der Haftung für seine Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Lieferanten und Subunternehmer) für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Plattform (einschließlich vertraglicher und außervertraglicher Ansprüche) im vollen gesetzlich zulässigen Umfang aus, insbesondere für Schäden aufgrund von Übertragungsfehlern, technischen Mängeln, Unterbrechungen oder Fehlfunktionen. Ein ununterbrochener oder fehlerfreier Betrieb der Plattform wird nicht garantiert.

Der Entwickler verpflichtet sich, enshift (einschließlich seiner Mitarbeiter und Vertreter) von allen Ansprüchen (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) freizustellen, die ein Kunde gegenüber enshift aus Angeboten, Projekten oder Werkverträgen geltend macht.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die insbesondere Schäden, die sich aus der Durchführung der Projekte ergeben, abzudecken hat, obliegt ausschliesslich dem Bauträger. 

9. Ausschluss von der Plattform

Verstößt der Entwickler gegen diese AGB, verletzt er sonstige vertragliche Verpflichtungen, z.B. aus den Werkverträgen, oder nutzt er die Plattform entgegen den Geboten von Treu und Glauben, behält sich enshift das Recht vor, den Entwickler jederzeit zu sperren. 

10. Schlussbestimmungen

Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zwischen enshift und dem Entwickler können von enshift jederzeit an einen Dritten abgetreten und übertragen werden. Dieses Recht steht dem Entwickler nur mit schriftlicher Zustimmung von enshift zu.

Jede im Einzelfall zwischen enshift und dem Entwickler vereinbarte Änderung oder Ergänzung dieser AGB bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für den vorstehenden Schriftformvorbehalt.

Enshift kann die AGB jederzeit ändern. Alle Änderungen werden dem Entwickler per E-Mail mitgeteilt und treten 30 Tage nach der Mitteilung in Kraft. Wenn der Entwickler mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann er seine Teilnahme an der Plattform kündigen.

11. Zuständigkeit und anwendbares Recht

Unter Vorbehalt eines zwingenden Gerichtsstandes sind die Gerichte am Sitz von enshift in Baar, Kanton Zug, Schweiz, für alle Fragen, die sich aus oder im Zusammenhang mit den AGB oder der Plattform ergeben, zuständig. Es gilt ausschließlich schweizerisches materielles Recht.